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Rechtliches · Bedingungen für Ohrmarken-Pilotprojekte

Bedingungen für Ohrmarken-Pilotprojekte

Die Bedingungen für Betriebe im Pilotprogramm des Biometric EID Tag, mit den Pflichthinweisen von FCC und APHIS.

Version
1.0
Status
Entwurf, rechtliche Prüfung ausstehend
Zuletzt aktualisiert
17. Oktober 2026

Diese Übersetzung dient nur der Information; maßgeblich ist die englische Fassung.

Der Biometric EID Tag befindet sich in Entwicklung. Ab 2027 helfen einige wenige Betriebe im Rahmen einer schriftlichen Pilotvereinbarung, ihn zu validieren. Diese Seite fasst die Bedingungen zusammen; maßgeblich ist die unterzeichnete Vereinbarung.

Vorgeschriebene Hinweise

FCC (47 CFR 2.803): Dieses Gerät wurde nicht, wie nach den Vorschriften der Federal Communications Commission erforderlich, zugelassen. Dieses Gerät wird nicht zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten, verkauft oder vermietet und darf bis zur Erteilung der Zulassung weder angeboten noch verkauft oder vermietet werden.

APHIS: Kein von APHIS zugelassenes amtliches Kennzeichnungsmittel.

EU: Kein amtliches EU-Kennzeichen. Bis zur Unterzeichnung einer Konformitätserklärung wird keine CE-Kennzeichnung beansprucht.

1. Keine Gebühr, kein Verkauf

Pilot-Ohrmarken, Lesegeräte und der Zugang zum Pilot-Dashboard werden für die Dauer des Pilotprojekts unentgeltlich leihweise überlassen. Sie werden weder verkauft noch vermietet. Das Eigentum verbleibt bei Mule. Die Geräte werden ausschließlich zur Bewertung von Leistung und Akzeptanz unter der Aufsicht von Mule verwendet (47 CFR 2.805) und am Ende zurückgeholt oder funktionsunfähig gemacht.

2. Prototypstatus

  • Die Pilot-Ohrmarke ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebenen amtlichen Ohrmarken, die elektronische Kennzeichnung, Registrierungen oder Bewegungsmeldungen. Der Betrieb behält an jedem Tier alle amtlichen Kennzeichnungen bei.
  • Die Ohrmarke diagnostiziert weder Krankheiten noch andere Zustände. Ihre Signale weisen auf Tiere hin, die einen genaueren Blick wert sind; über die Versorgung entscheiden der Betrieb und sein Tierarzt.
  • Jedes Gerät trägt ein Etikett, das es als Prototyp ausweist, der noch nicht für den Verkauf zugelassen ist.

3. Aufgaben des Betriebs

Ohrmarken nach Anleitung und unter Beachtung guter Tierschutzpraxis anbringen und entfernen; mit Pilot-Ohrmarken versehene Tiere im Rahmen der üblichen Tierbetreuung kontrollieren; Reizungen, Verletzungen, Verlust oder Fehlfunktionen innerhalb von 2 Tagen melden; die Ausrüstung sicher verwahren; vereinbarte Besuche ermöglichen; am Ende alles zurückgeben.

4. Tierwohl

Reagiert ein Tier auf eine Ohrmarke, entfernt der Betrieb sie nach Anleitung und informiert Mule. Mule übernimmt angemessene Tierarztkosten, die unmittelbar durch einen Mangel der Pilotausrüstung verursacht werden, bis zu dem in der Vereinbarung festgelegten Betrag.

5. Daten

Der Betrieb kann seine Pilotdaten jederzeit einsehen und exportieren und behält das Recht, sie zu nutzen. Mule nutzt Pilotdaten, um die Ohrmarke zu bewerten und zu verbessern, und nur in aggregierter Form, die weder den Betrieb noch seinen Standort oder seine Tiere erkennen lässt. Ohne schriftliche Einwilligung des Betriebs wird nichts weitergegeben oder veröffentlicht. Soweit die EU-Datenverordnung (Data Act) anwendbar ist, gelten die Bedingungen für Gerätedaten im AVV.

6. Rückmeldungen und Erfahrungsberichte

Rückmeldungen sind willkommen, aber nicht verpflichtend. Ein Betrieb muss nie einen Erfahrungsbericht abgeben; entscheidet er sich dafür, geschieht dies gesondert, in seinen eigenen Worten und unter Offenlegung jeder Verbindung.

7. Batterien und Entsorgung

Mule sammelt die gesamte Pilotausrüstung ein und führt Batterien und Elektronik über zugelassene Wege dem Recycling zu.

8. Ende des Pilotprojekts

Jede Partei kann das Pilotprojekt jederzeit durch Mitteilung beenden. Mule kann Ausrüstung jederzeit aus Sicherheits- oder regulatorischen Gründen zurückrufen.

Wenn Sie berücksichtigt werden möchten, fragen Sie ein Pilotprojekt an.

Weiteres unter Rechtliches

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