Zum Inhalt springen

Rechtliches · Auftragsverarbeitungsvertrag

Auftragsverarbeitungsvertrag

Eine öffentliche Zusammenfassung des AVV, den jeder Kunde von Mule unterzeichnet: Rollen, Sicherheit, Übermittlungen und Gerätedaten.

Version
1.0
Status
Entwurf, rechtliche Prüfung ausstehend
Zuletzt aktualisiert
17. Oktober 2026

Diese Übersetzung dient nur der Information; maßgeblich ist die englische Fassung.

Wenn Mule ein System für einen Kunden hostet oder wartet, ist der Kunde Verantwortlicher für die darin enthaltenen personenbezogenen Daten und Mule ist Auftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), den Mule mit jedem Kunden abschließt, legt fest, wie Mule diese Daten nach der DSGVO (Artikel 28) und den Datenschutzgesetzen der US-Bundesstaaten behandelt. Diese Seite ist eine öffentliche Zusammenfassung. Maßgeblich ist der unterzeichnete AVV; Kunden können ihn im Portal herunterladen oder unter juastins@icloud.com anfordern.

1. Rollen

  • Kundendaten in einem von Mule betriebenen System gehören dem Kunden. Mule verarbeitet sie nur auf dokumentierte Weisung des Kunden.
  • Mule ist nur eigenständiger Verantwortlicher für seine eigenen Konto-, Abrechnungs- und Portal-Aufzeichnungen, seine Marketingkontakte und die Sicherheitsprotokolle, die es zum Schutz seiner Leistungen benötigt. Für diese gilt die Datenschutzerklärung.

2. Wozu Mule sich verpflichtet

  1. Personenbezogene Daten nur auf Weisung des Kunden verarbeiten und darauf hinweisen, wenn eine Weisung gegen Datenschutzrecht zu verstoßen scheint.
  2. Alle Personen mit Zugriff zur Vertraulichkeit verpflichten.
  3. Die unten aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen anwenden.
  4. Nur die Unterauftragsverarbeiter auf unserer öffentlichen Liste einsetzen, Änderungen 30 Tage im Voraus ankündigen und dem Kunden ein Widerspruchsrecht einräumen.
  5. Den Kunden bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen, bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und beim Umgang mit Datenschutzverletzungen unterstützen.
  6. Den Kunden über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, nachdem Mule davon Kenntnis erlangt hat, benachrichtigen.
  7. Angemessene Sicherheitsfragen einmal jährlich kostenlos beantworten und ein Audit ermöglichen, wenn dies nicht ausreicht.
  8. Die Daten am Ende nach Wahl des Kunden zurückgeben oder löschen, gemäß dem Ausstiegs- und Übergangsplan (Exit and Transition Plan).

3. Internationale Übermittlungen

Mule ist in den Vereinigten Staaten niedergelassen, und einige Mitarbeitende und Unterauftragsverarbeiter befinden sich außerhalb des EWR. Übermittlungen aus dem EWR erfolgen auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (Beschluss (EU) 2021/914, Modul 2, und Modul 3, wenn der Kunde selbst Auftragsverarbeiter ist) oder des EU-US Data Privacy Framework, sofern der Empfänger zertifiziert ist. Das Hosting kann je System in der EU oder in den USA eingerichtet werden.

4. Sicherheitsmaßnahmen (Zusammenfassung)

  • Multi-Faktor-Authentifizierung für alle Mitarbeitenden von Mule, Rollen nach dem Prinzip der geringsten Rechte, Protokollierung von Produktionszugriffen.
  • TLS 1.2 oder höher bei der Übertragung; Verschlüsselung im Ruhezustand; Geheimnisse (Secrets) werden nicht im Code gespeichert.
  • Vollständige Festplattenverschlüsselung und automatische Sperre auf den Laptops der Mitarbeitenden.
  • Kundendaten nach Organisation getrennt: Im Mule Portal, das eine gemeinsame Datenbank nutzt, ist jeder Lese- und Schreibzugriff in der Anwendung auf den Kunden beschränkt und wird durch eine automatisierte Zugriffsprüfung kontrolliert; Produktions- und Staging-Umgebung sind getrennt.
  • Tägliche verschlüsselte Backups, deren Wiederherstellung mindestens alle 6 Monate getestet wird.
  • Code-Review, Scans von Abhängigkeiten und Secrets; keine unmaskierten personenbezogenen Produktionsdaten in der Entwicklung.
  • KI-Dienste nur zu kommerziellen Bedingungen, die das Training mit Kundendaten untersagen.

5. Gerätedaten und die EU-Datenverordnung (Data Act)

Umfasst ein System ein vernetztes Produkt wie die Mule-Ohrmarke, kann der Kunde als Nutzer die bei dessen Nutzung erzeugten Produktdaten und verbundenen Dienstdaten kostenlos und in einem maschinenlesbaren Format abrufen und exportieren. Mule verwendet nicht personenbezogene Gerätedaten nur, um die Leistung bereitzustellen, abzusichern und zu verbessern, sowie in aggregierter Form, die weder den Kunden noch seine Standorte oder seine Tiere identifiziert. Auf Verlangen des Kunden gibt Mule die Daten an einen vom Kunden benannten Dritten weiter, wie es die Datenverordnung vorsieht.

6. Eigentum und Ausstieg

Nach Fertigstellung und vollständiger Bezahlung gehört das Projekt dem Kunden. Exporte in offenen Formaten sind jederzeit verfügbar und werden nie gesperrt, auch nicht während einer Sperrung wegen unbezahlter Rechnungen.

Weiteres unter Rechtliches

Fragen zu dieser Seite: juastins@icloud.com. Auf Anfrage steht Ihnen auch der Postweg oder ein anderer nicht elektronischer Kommunikationsweg zur Verfügung.