Einblicke · Rechte an Agrardaten · 3 Min. Lesezeit
Ihre Daten, nach Ihren Regeln: Eigentum an Betriebsdaten in den USA und der EU
Die Ag Data Core Principles, der EU-Verhaltenskodex und die Datenverordnung (Data Act) sowie die sechs Zusagen, die Dateneigentum erst wirklich ausmachen.
Von Mule · Veröffentlicht 17. Oktober 2026 · Aktualisiert 17. Oktober 2026
Jedes neue System auf einem Betrieb erzeugt Daten: Scans von Ohrmarken, Behandlungen, Gewichte, Standorte, Ladungen. Wem diese Daten gehören, wer sie einsehen darf und wer daran verdienen darf, ist inzwischen in den USA wie in der EU schriftlich geregelt. Diese Fragen sollten geklärt sein, bevor ein System gebaut wird, nicht erst danach.
Die Grundsätze in den USA
Die Ag Data Core Principles des American Farm Bureau, denen sich viele Technologieanbieter angeschlossen haben, gehen von einem einfachen Gedanken aus: Die Informationen, die auf einem Betrieb entstehen, gehören dem Landwirt. Anbieter, die die Grundsätze unterzeichnen, verpflichten sich, offenzulegen, was sie erheben, vor jeder Weitergabe die Zustimmung einzuholen, Landwirten den Abruf ihrer Daten zu ermöglichen und die Daten nicht für verdeckte Zwecke zu nutzen. Die Grundsätze sind freiwillig. Entscheidend ist deshalb, was tatsächlich im Vertrag des Anbieters steht.
Sobald Betriebsdaten Personen betreffen, gilt zusätzlich das Datenschutzrecht. Die Datenschutzgesetze der US-Bundesstaaten räumen Rechte an personenbezogenen Informationen ein. Vor allem die Standortverfolgung von Fahrern sollte auf die Arbeitszeit und den angegebenen Zweck beschränkt bleiben.
Die EU: ein Verhaltenskodex und die Datenverordnung
In der EU legt der EU-Verhaltenskodex für den Austausch landwirtschaftlicher Daten auf vertraglicher Grundlage, auf den sich Verbände aus Landwirtschaft und Wirtschaft verständigt haben, fest: Daten, die auf dem Betrieb entstehen, gehören dem Landwirt als Datenurheber, und ihre Weitergabe sollte auf klaren Verträgen beruhen.
Die EU-Datenverordnung (Data Act) (Verordnung (EU) 2023/2854) geht bei vernetzten Produkten wie Sensoren und smarten Ohrmarken noch weiter. Der Nutzer eines vernetzten Produkts hat das Recht, auf die bei dessen Nutzung erzeugten Daten zuzugreifen, unentgeltlich und in einem maschinenlesbaren Format, und sie an einen Dritten seiner Wahl weitergeben zu lassen. Vertragsklauseln, die diese Rechte missbräuchlich einschränken, sind nicht bindend.
Die DSGVO gilt immer dann, wenn Daten eine Person identifizieren: einen Landwirt, einen Fahrer, eine Tierärztin.
Was Dateneigentum in der Praxis heißen sollte
Ein Satz wie „Ihre Daten gehören Ihnen“ ist schnell geschrieben. Erst diese Zusagen machen ihn verbindlich:
- Export jederzeit, in offenen Formaten, ohne Rückfrage und ohne Gebühr.
- Keine Weitergabe ohne Freigabe. Daten gehen nur dann an einen Käufer, einen Auditor oder einen Partner, wenn der Betrieb es so festlegt, und der Betrieb sieht jederzeit, wer Zugriff hat.
- Freie Wahl des Hosting-Standorts, EU oder USA, damit die Daten den Regeln des Landes unterliegen, in dem die Tiere stehen.
- Eigentum am System. Ist ein individuell entwickeltes System fertiggestellt und bezahlt, gehört dem Kunden neben den Daten auch der Code.
- Ein Ausstiegsplan, im Vertrag festgeschrieben, damit ein Anbieterwechsel nicht den Verlust der gesamten Historie bedeutet.
- Exporte werden nie gesperrt, auch nicht bei einem Streit über Rechnungen.
Daten als Vermögenswert
Tierdaten bekommen allmählich einen eigenen Marktwert. Ein Kälberhandel, der für jedes Tier einen lückenlosen Datensatz vom Milchviehbetrieb bis zum Schlachthof führt, verfügt über einen Datenbestand, für dessen Nutzung Zuchtunternehmen, Futtermittelhersteller und Forschungseinrichtungen bezahlen würden. Das funktioniert aber nur, wenn die Daten von Anfang an sauber geregelt sind: eine Herkunftsangabe bei jedem Wert, Nutzungsrechte, die standardmäßig auf „nein“ stehen, und pseudonyme Schlüssel, damit Tiere und Betriebe bei einer Weitergabe nicht erkennbar sind.
Geräte am Tier erhöhen den Einsatz
Smarte Ohrmarken und andere Geräte am Tier liefern fortlaufend Daten zu Verhalten und Standort. Nach der Datenverordnung hat der Betrieb als Nutzer ein Recht auf diese Daten. Will ein Gerätehersteller sie über die Erbringung des Dienstes hinaus nutzen, etwa um Modelle über viele Betriebe hinweg zu trainieren, braucht er dafür einen klaren Vertrag und sollte aggregierte Daten verwenden, die weder den Betrieb noch seine Tiere erkennen lassen.
Fragen an jeden Anbieter
- Kann ich noch heute alles exportieren, in einem Format, das ein anderes System lesen kann?
- Wer kann meine Daten außerdem sehen, und wo finde ich diese Liste?
- Wo werden die Daten gehostet, und kann ich den Standort wählen?
- Was passiert mit meinen Daten, wenn ich nicht mehr zahle oder wenn Ihr Unternehmen verkauft wird?
- Gehört mir das System, das Sie für mich entwickeln, wenn es fertig ist?
Was nicht im Vertrag steht, ist keine Zusage.
Wie Mule diese Fragen beantwortet
Die Systeme von Mule geben standardmäßig keine Daten weiter, bieten jederzeit einen kostenlosen Export in offenen Formaten, werden nach Wahl des Kunden in der EU oder in den USA gehostet und gehen nach Fertigstellung und Bezahlung vollständig in das Eigentum des Kunden über. Die Einzelheiten stehen auf unserer Seite Daten und Vertrauen und in der Zusammenfassung des AVV.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie die jeweils aktuellen Texte und lassen Sie sich für Ihre Situation beraten.